Die Eingewöhnung eines Kindes in einer Tageseinrichtung stellt für alle Beteiligten eine „besondere Situation“ dar.
Die Veränderungen, die für das Kind mit dem Übergang in die Kindertageseinrichtung entstehen, fordern von allen Kindern eine hohe Lern- und Anpassungsleistung.
Die aktive Beteiligung eines Elternteils bzw. einer eng vertrauten Person (Bindungsperson) am Eingewöhnungsprozess stellt daher eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dar.
Sie begleitet das Kind, bis es eine tragfähige, eigenständige Beziehung zur Erzieherin/zum Erzieher aufgebaut hat.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass es im individuellen Eingewöhnungsprozess immer wieder zu Veränderungen kommen kann. Das einzelne Kind bestimmt mit seinem Temperament, seinem Verhalten und seiner Kommunikationslust die konkrete Situation „seiner Eingewöhnung“.
Die Dauer der Eingewöhnungszeit hängt vom Alter des Kindes, seinem Entwicklungsstand und seinen Vorerfahrungen ab, die es mit anderen Menschen und mit bisherigen Trennungssituationen gemacht hat. Im Alter von 0 bis 3 Jahren beträgt sie erfahrungsgemäß drei Wochen und bei 3- bis 6-Jährigen zwei Wochen.
Manchmal können unvorhersehbare Situationen eintreten, die eine Verlängerung der Eingewöhnungszeit erfordern, z. B. aufgrund einer Erkrankung des Kindes.
Für Kinder mit Migrationshintergrund ist die Situation der so genannten „doppelten Fremdheit“ in der Eingewöhnung zu berücksichtigen. Neben den eingangs beschriebenen Momenten des „sich-fremd-fühlens“ erleben diese Kinder eine fremde sprachliche Umgebung, gegebenenfalls andere Gerüche, Speisen, eine andere Kultur. Hieraus kann eine Potenzierung von Unbekanntem entstehen, die beim individuellen Eingewöhnungsverlauf berücksichtigt werden muss.
Um die Eingewöhnung für die Kinder so angenehm wie möglich zu gestalten, laden wir die neuen Kinder während der Eingewöhnung zu unterschiedlichen Zeiten ein. Diese orientieren sich am Gruppenalltag der jeweiligen Gruppe. Wir arbeiten in Anlehnung an das „Berliner Eingewöhnungsmodell“, das sich in drei Phasen einteilen lässt:
In den ersten drei Tagen sollte eine Bindungsperson im Gruppenraum anwesend sein. Das Kind kann sich entfernen und bei Bedarf in den „sicheren Hafen“ zurückkehren. Der Besuch der Einrichtung sollte in dieser Zeit nicht länger als ein bis zwei Stunden dauern. Ein Trennungsversuch sollte nicht gemacht werden.
Der erste Trennungsversuch wird am vierten Tag durchgeführt. Reagiert das Kind aufgeschlossen und überzeugt es sich nicht ständig, ob Mama oder Papa noch da sind, kann die Bindungsperson für kurze Zeit den Raum verlassen. Wichtig ist, dass sie sich vom Kind verabschiedet. Auch das Weinen des Kindes kann zur Verabschiedung dazugehören, da es traurig ist, dass die Bindungsperson geht. Diese bleibt in Rufnähe, falls das Kind weint und sich nicht von der Erzieherin / dem Erzieher trösten oder ablenken lässt.
Kann das Kind sich gut von der Bindungsperson lösen, sollte diese morgens nur noch kurze Zeit im Gruppenraum bleiben, sich vom Kind verabschieden und zu einer abgesprochenen Zeit wieder in die Einrichtung kommen. Das Kuscheltier oder ein anderer „Tröster“ dürfen natürlich mitgebracht werden.
Die Eingewöhnung in Anlehnung an das „Berliner Modell“ ermöglicht den Eltern und dem Kind, sich mit unserem Tagesablauf, Regeln, Spielsachen, Räumlichkeiten und Aktivitäten vertraut zu machen.
Die ErzieherInnen entscheiden in Abstimmung mit den Eltern über den Verlauf der Eingewöhnung und den Zeitpunkt an dem die Eingewöhnung abgeschlossen ist.
Sobald das Kind in der Einrichtung alleine bleibt, dokumentieren wir den Verlauf der Eingewöhnung. Anschließend findet ein Gespräch mit den Eltern statt.